Wir Über Uns

 

Bereits Ende der 80er Jahre wurde in Hamburg die TSTV als eigenständiger Verein gegründet. Er hat keine Ver­bindung zur Bundes‑TSTV.

Für viele ist die TSTV nur eine Institution, die Schulungen durchführt. Für den HATV und die TSTV han­delt es sich aber um zwei Insti­tutionen, die Hand in Hand arbeiten.

Bereits am 20. September 1993 wurde ein Vertrag geschlossen, der seit dem 1. Januar 1994 regelt, dass die TSTV für die Durch­führung von fachbezogenen Lizenzmaßnah­men zuständig ist. Damit verpflichtete sich die TSTV, unabhängig von einer Mitglied­schaft in ihrer Vereinigung, die zum Lizenzer­halt für Fach-ÜL/TR-C/TR-B sowie WR C/A/S und DTSA-Abnehmer vorgeschriebenen Un­terrichtseinheiten (UE) anzubieten. Der Ein­satz von Lehrkräften und die Themenstellung erfolgt – im Einvernehmen mit dem Lehrwart HATV – durch die TSTV.

Somit ist gewährleistet, dass unter Mitspra­che der Hamburger Trainer und des Lehrwar­tes HATV die notwendigen Schulungen effek­tiv durchgeführt werden können. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass sämtliche Schulungen aufgrund der Lehrpläne, die mit dem HSB und dem DTV abgestimmt sind, durchgeführt werden.

Die TSTV hat sich verpflichtet, die Anzahl der UE gemäß den Rahmenrichtlinien DTV/ DOSB/HSB anzubieten. Somit ist sicherge­stellt, dass alle Schulungen mit entsprechender Rechtssicherheit zur Anerkennung der Lizenzen durchgeführt werden.

Die Schulungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des HATV, wobei der TSTV zugestanden ist, zweimal jährlich kostenfreie Schulungen für ihre Mitglieder durchzuführen, die aber für Nicht­mitglieder offen sind.

Diese haben allerdings eine dazu festgelegte Schulungsgebühr zu entrichten. Die lizenzier­ten Trainer und Übungsleiter des HATV zah­len eine jährlich zu Beginn des Jahres zu ent­richtende pauschale Schulungsgebühr.

Der HATV profitiert von diesem Vertrag dadurch, dass sämtlicher Schriftverkehr im Zu­sammenhang mit den geplanten Schulungen durch die TSTV erledigt wird. Honorare für Lehrkräfte werden gemeinsam von beiden Institutionen festgelegt, wobei als Richtlinie gilt, dass sämtliche Lizenzerwerb- bzw. Li­zenzerhaltschulungen kostendeckend durchgeführt werden sollen. Die finanzielle Ab­wicklung erfolgt über den Schatzmeister HATV.

Lediglich überfachliche Schulungen werden vom Lehrwart HATV geplant und durchge­führt.

Schließlich sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die TSTV im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten dem HATV Unterstützung für sportliche Maßnahmen zuteil werden lässt. Der HATV ist dankbar für die Arbeit und Unterstützung durch die TSTV.

Aktuelle Informationen zu den Schulungsmaßnahmen finden sie unter dem Punkt Schulungen.

Autor: Thomas Kriese
Eingestellt von: » Thomas Kriese