

Bereits Ende der 80er Jahre wurde in Hamburg die TSTV als eigenständiger Verein gegründet. Er hat keine Verbindung zur Bundes‑TSTV.
Für viele ist die TSTV nur eine Institution, die Schulungen durchführt. Für den HATV und die TSTV handelt es sich aber um zwei Institutionen, die Hand in Hand arbeiten.
Bereits am 20. September 1993 wurde ein Vertrag geschlossen, der seit dem 1. Januar 1994 regelt, dass die TSTV für die Durchführung von fachbezogenen Lizenzmaßnahmen zuständig ist. Damit verpflichtete sich die TSTV, unabhängig von einer Mitgliedschaft in ihrer Vereinigung, die zum Lizenzerhalt für Fach-ÜL/TR-C/TR-B sowie WR C/A/S und DTSA-Abnehmer vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten (UE) anzubieten. Der Einsatz von Lehrkräften und die Themenstellung erfolgt – im Einvernehmen mit dem Lehrwart HATV – durch die TSTV.
Somit ist gewährleistet, dass unter Mitsprache der Hamburger Trainer und des Lehrwartes HATV die notwendigen Schulungen effektiv durchgeführt werden können. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass sämtliche Schulungen aufgrund der Lehrpläne, die mit dem HSB und dem DTV abgestimmt sind, durchgeführt werden.
Die TSTV hat sich verpflichtet, die Anzahl der UE gemäß den Rahmenrichtlinien DTV/ DOSB/HSB anzubieten. Somit ist sichergestellt, dass alle Schulungen mit entsprechender Rechtssicherheit zur Anerkennung der Lizenzen durchgeführt werden.
Die Schulungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des HATV, wobei der TSTV zugestanden ist, zweimal jährlich kostenfreie Schulungen für ihre Mitglieder durchzuführen, die aber für Nichtmitglieder offen sind.
Diese haben allerdings eine dazu festgelegte Schulungsgebühr zu entrichten. Die lizenzierten Trainer und Übungsleiter des HATV zahlen eine jährlich zu Beginn des Jahres zu entrichtende pauschale Schulungsgebühr.
Der HATV profitiert von diesem Vertrag dadurch, dass sämtlicher Schriftverkehr im Zusammenhang mit den geplanten Schulungen durch die TSTV erledigt wird. Honorare für Lehrkräfte werden gemeinsam von beiden Institutionen festgelegt, wobei als Richtlinie gilt, dass sämtliche Lizenzerwerb- bzw. Lizenzerhaltschulungen kostendeckend durchgeführt werden sollen. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über den Schatzmeister HATV.
Lediglich überfachliche Schulungen werden vom Lehrwart HATV geplant und durchgeführt.
Schließlich sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die TSTV im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten dem HATV Unterstützung für sportliche Maßnahmen zuteil werden lässt. Der HATV ist dankbar für die Arbeit und Unterstützung durch die TSTV.
Aktuelle Informationen zu den Schulungsmaßnahmen finden sie unter dem Punkt Schulungen.